Eine Begutachtung folgt einem klaren Ablauf – transparent und nachvollziehbar. So wissen Sie von Anfang an, was Sie erwartet.
1. Anfrage
Sie schildern uns kurz Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular. Diese Schilderung dient der Vorbereitung des Termins, nicht der Ferndiagnose.
2. Ortstermin
Wir verschaffen uns vor Ort ein Bild der Situation: Begehung, Sichtung der betroffenen Bereiche, Erfassung der Rahmenbedingungen (Nutzung, Lüften, Heizen).
3. Messung & Probenahme
Je nach Fall: Feuchte- und Oberflächentemperaturmessung, ggf. Materialproben, Oberflächen-/Klebefilmproben oder Luftmessung mit Außenvergleich. Nur, was fachlich sinnvoll ist.
4. Bericht
Sie erhalten eine nachvollziehbare, beweissichere Dokumentation mit Befund, Einordnung der Ursache und des Ausmaßes – als belastbare Grundlage für die nächsten Schritte.
Welche Messungen und Proben sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab. Deshalb legen wir den Umfang gemeinsam fest; abgerechnet wird nach Aufwand und Leistung. Einen Pauschalpreis nennen wir bewusst nicht, weil er dem konkreten Fall selten gerecht würde.
Der eigentliche Wert einer Begutachtung liegt in der Untersuchung vor Ort. Erst dort lassen sich Ursache, Ausmaß und ein möglicher verdeckter Befall mit Messtechnik und Probenahme beweissicher klären – Grundlage für ein verhältnismäßiges, gezieltes Vorgehen.
Bereit für den ersten Schritt?
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir vereinbaren einen Ortstermin. Für Hannover, Niedersachsen, Bremen und Hamburg.
Ortstermin anfragenHäufige Fragen
Wie lange dauert ein Ortstermin?
Das hängt von Objekt und Fragestellung ab. Wir stimmen den Umfang vorab mit Ihnen ab, damit der Termin effizient und zielgerichtet abläuft.
Was kostet die Begutachtung?
Abgerechnet wird nach Aufwand und Leistung, weil der sinnvolle Umfang je Fall verschieden ist. Einen Pauschalpreis nennen wir deshalb nicht; den Umfang legen wir gemeinsam fest.
Muss ich für den Termin etwas vorbereiten?
Hilfreich ist, wenn die betroffenen Bereiche zugänglich sind und Sie uns bekannte Vorgeschichte (z. B. frühere Wasserschäden) nennen können. Alles Weitere besprechen wir bei der Terminvereinbarung.
Quellen & weiterführende Literatur
- Umweltbundesamt (UBA): „Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“. 2017, aktualisierte Fassung 2024.
Es gelten jeweils die aktuellen Fassungen der genannten Quellen. Gesundheitliche Aussagen dienen der Einordnung und ersetzen keine medizinische Beratung.